
Kollektiv: Aufsichtsrates
Wer trägt neben dem Vorstand Verantwortung für das Wohlergehen der Bank? Dies ist der Aufsichtsrat, das Kontrollorgan und Beratungsgremium unserer Genossenschaftsbank. Er setzt sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseignerinnen und Anteilseignern und bei großen Gesellschaften auch Personen der Belegschaft zusammen. Der Aufsichtsrat wird von der Versammlung der Mitglieder, also der Vertreterversammlung gewählt. Wortwörtlich beaufsichtigt und berät der Aufsichtsrat den Vorstand im Sinne und Interesse der Bank und ihrer Mitglieder. Nach § 38 des Genossenschaftsgesetzes hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und die Geschäftsergebnisse zu kontrollieren.
Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrags; über das Ergebnis der Prüfung berichtet er der Vertreterversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten über ausreichende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse für ihre Aufgaben verfügen. Die einzelnen Aufgaben des Aufsichtsrates ergeben sich aus den §§ 38-40 des Genossenschaftsgesetzes, aus der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die Sitzungen des Aufsichtsrates haben in regelmäßigen Abständen stattzufinden. Sie werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden einberufen und geleitet. Regelungen zur Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates werden in der Satzung festgelegt. Wesentliche Beratungsergebnisse sind ordnungsgemäß zu protokollieren.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden. Dessen Bestimmung durch Vorstand oder Vertreterversammlung ist nicht zulässig. Das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der Dortmunder Volksbank hat seit Juni 2014 der Diplom-Kaufmann Ulrich Leitermann (Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Gruppe) inne, seine Stellvertreter sind Guido Baranowski (Geschäftsführender Gesellschafter der TechnoConsultDortmund) sowie Ulrich Beckmann (sbst. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater). Mitglieder des Aufsichtsrates sind zudem Andreas Bankamp (Geschäftsführer der REMONDIS Aqua GmbH & Co. KG), Simone Bayerlein (Bankkauffrau), Martin Brandt (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, audalis Kohler Punge & Partner), Helga Gödeke (sbst. Apothekerin), Lars Gröhnke (Bankkaufmann), Cornelia Helm (Leiterin der Abteilung Unternehmenskommunikation und Pressesprecherin der Stadtwerke Hamm GmbH), Christian Heumann (Vorstand der EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG), Jürgen Hinkelmann (Geschäftsführender Gesellschafter der Bäckermeister Grobe GmbH & Co. KG), Harald Hirsch (Bankkaufmann), Peter Schattauer (Bankkaufmann), Prof. Dr. Wilhelm Schwick (vormals Rektor der Fachhochschule Dortmund) sowie Bernd Wulff (Bankkaufmann). Sie alle sorgen für die Erfolgskontrolle der Dortmunder Volksbank.
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und erfüllt. In vier ordentlichen Sitzungen nahm er seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse umfassend, zeitnah und in regelmäßig stattfindenden Gesprächen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.
Schwerpunkte der Sitzungen des Aufsichtsrates im Berichtsjahr bildeten:
- Bilanz- und Rentabilitätsrechnungen
- Tätigkeitsberichte aus den Ausschüssen
- Zusammengefasste Risikoberichterstattungen
- Revisionsberichte
- Strategische Ausrichtung
- Eckwert- und Kapitalplanung
- Investitionsplanung
- Klassifizierungsergebnisse der Sicherungseinrichtung
- des BVR sowie der BVR-ISG
- Institutsvergütungsverordnung
- Aufsichtsratsvergütung
Am 8. November 2024 hat der Aufsichtsrat außerdem an einer jährlich stattfindenden Schulung teilgenommen. Dazu referierten die Herren Jürgen Engelke (Bereichsleiter Prüfung und Betreuung Banken 1) und Karsten Ernstberger (Abteilungsleiter Großbanken) vom Genoverband e.V., Düsseldorf, zu dem Thema. Die Dortmunder Volksbank im Spannungsfeld regulatorischer Anforderungen und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen".
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Aufsichtsrat aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt.
Um seine Aufgaben noch effizienter erfüllen zu können, hat der Aufsichtsrat drei Ausschüsse eingerichtet: Präsidium (umfasst den Vergütungskontroll- und Nominierungsausschuss), Risikoausschuss und Prüfungsausschuss.
Das Präsidium hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen abgehalten.
Die Themenschwerpunkte waren:
- Regelmäßige, mindestens jährliche Bewertung des Vorstandes und Aufsichtsrates (Selbstevaluierung)
- Prüfung von Interessenskollisionen
- Überwachung der Vergütungssysteme
- Beschlussfassung über die Vorstandsvergütung
- Auslaufende Dienstverträge amtierender Vorstandsmitglieder
- Befassung mit dienstvertraglichen Regelungen
Der Risikoausschuss kam im Berichtsjahr viermal zusammen und befasste sich mit folgenden Inhalten:
- Detaillierte Risikoberichterstattungen, u. a. mit expliziter Risikobeurteilung bedeutender Immobilienprojektgesellschaften
- Stresstestergebnisse
- Beschlussfassungen von Krediten ab einer bestimmten Größenordnung
- Konditionsgestaltung im Kundengeschäft
Der Prüfungsausschuss befasste sich in zwei Sitzungen mit folgenden Schwerpunkten:
- Jahresabschluss, Lagebericht, Gewinnverwendung
- Prüfungsberichte der gesetzlichen Prüfung
- Berichte zur Verhinderung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung sowie der strafbaren Handlungen i. S. v. § 25h Abs. 1 KWG
- Berichterstattung MaRisk-Compliance
- Berichterstattung WpHG-Compliance
- Nichtfinanzieller Bericht
- Leitlinien zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen
- Nichtprüfungsleistungen durch den Genossenschaftsverband
Aus den jeweiligen Sitzungen haben die Vorsitzenden der Ausschüsse anschließend dem Gesamtaufsichtsrat berichtet.
Der Aufsichtsrat hat ferner den Jahresabschluss 2024 sowie den Lagebericht geprüft und für in Ordnung befunden. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses anzunehmen.
Der Genoverband e. V., Düsseldorf, hat die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes 2024 unter Einbeziehung der Buchführung vorgenommen. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Mit der Vertreterversammlung im Jahr 2025 endet satzungsgemäß die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Andreas Bankamp, Ulrich Beckmann und Helga Gödeke. Für Frau Gödeke und die Herren Bankamp und Beckmann wird Wiederwahl vorgeschlagen.
Wir danken den Herren des Vorstandes für die gute, konstruktive und stets vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie für die erfolgreiche Geschäftsführung und das erzielte Jahresergebnis. Unser Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank.
Dortmund, den 3. April 2025
Für den Aufsichtsrat
Ulrich Leitermann,
Vorsitzender